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LSG Bayern, 03.08.2005 - L 9 AL 205/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erledigung des Berufungsverfahrens durch Rücknahme der Berufung; Auslegung einer Erledigterklärung als Rücknahmeerklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 30.05.2003 - S 36 AL 424/02
- LSG Bayern, 03.08.2005 - L 9 AL 205/05
- BSG, 29.12.2005 - B 7a AL 192/05 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- SG Freiburg, 27.01.2004 - S 9 AL 261/03
Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung - …
Auszug aus LSG Bayern, 03.08.2005 - L 9 AL 205/05
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit L 9 AL 261/03 durch die Erledigterklärung des Klägers vom 14.04.2005 erledigt ist.Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob das Berufungsverfahren vor dem Bayer. Landessozialgericht (LSG) L 9 AL 261/03 durch die Erledigterklärung des Klägers vom 14.04.2005 erledigt ist.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1999 - L 9 AL 163/98
Auszug aus LSG Bayern, 03.08.2005 - L 9 AL 205/05
Der Erledigterklärung des Rechtsmittels der Berufung ist es ebenso wie der Rücknahme der Klage wesenseigen, dass das Verfahren nicht mehr beliebig zum Aufleben gebracht werden kann, vgl. Bayer. LSG vom 31.10.1990, L 9 V 69/87, vom 01.12.1998, L 9 AL 163/98. - BSG, 13.10.1959 - 9 RV 100/57
Auszug aus LSG Bayern, 03.08.2005 - L 9 AL 205/05
Das öffentliche Interesse an einem geordneten Prozessgang verbietet es nämlich ebenso wie die Rechtssicherheit, dass eine Prozesserklärung wie vorliegend auf unbestimmte Zeit in der Schwebe bleiben kann, vgl. BSG vom 06.04.1960, 11/9 RV 100/57 m.w.N.